Unternehmer müssen am Ende eines Jahres den Registrierkassen-Jahresbeleg ausdrucken und mittels Handy-App prüfen.
Seit dem 01. April 2017 müssen Registrierkassen über eine Sicherheitseinrichtung verfügen, welche dem Schutz der in der Registrierkasse gespeicherten Daten dient. Der Jahresabschlussbeleg dient der zusätzlichen Sicherheit für die Gewährung der vollständigen Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse.
Der Jahresbeleg muss am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze erstellt und ausgedruckt werden. Hierbei ist der Monatsbeleg auch gleichzeitig der Jahresbeleg. Die Prüfung (mittels Handy-App) muss bist spätestens zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden.
Melden Sie sich zunächst ganz normal an der Kasse an, so wie die Konfiguration es erlaubt.
Anschließend sollten Sie die Kassenoberfläche sehen.
Nach dem Start der Kasse brauchen Sie nur noch einen Bon mit dem Betrag 0,00 erstellen und ausdrucken. Scannen Sie den Code in der BMF-App und folgen dort den Anweisungen.
Bewahren Sie diesen Jahresendbeleg unbedingt auf (speichern und abheften)!